… ist zu finden beim Internetprojekt von Prof. Dr. iur. Winfried Huck an der Ostfalia Hochschule für angewandte Wissenschaften Wolfenbüttel/Brunswick European Law School (BELS) …
http://web.law-and-business.de/cisg7/index2.php?lang=1
Donnerstag, 14. Juli 2011
Donnerstag, 30. Juni 2011
Endlich! Rechnungen per einfacher E-Mail ab 1.7.2011
Das "Steuervereinfachungsgesetzes" bringt die wohl langersehnte Erleichterung des Rechnungsversands ohne qualifizierte elektronische Signatur. Unternehmer ihre Rechnungen an den Empfänger zukünftig elektronisch, z.B. per E-Mail, übermitteln, wenn der Kunde dem zugestimmt hat.
Beim Rechnungsempfänger muss jedoch die Echtheit der Rechnung sowie die Unversehrtheit deren Inhalts und ihre Lesbarkeit gewährleistet sein. Im Einzelfall dürfte dabei schon der manuelle Abgleich der Rechnung mit der Bestellung und gegebenenfalls dem Lieferschein genügen.
Die Zustimmung kann dabei wohl auch nachträglich und ggf. sillschweigend erteilt oder in AGB geregelt werden.
Quelle: juris
Die Zustimmung kann dabei wohl auch nachträglich und ggf. sillschweigend erteilt oder in AGB geregelt werden.
Quelle: juris
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Steuer
Donnerstag, 23. Juni 2011
BGH zum Leistungskürzungsrecht in der Vollkasko bei Trunkenheitsfahrt
Mit dem Urteil vom 22. Juni 2011 hat der u. a. für das Versicherungsrecht zuständige IV. Zivilsenat des Bundesgerichtshofes entschieden, dass ein Leistungskürzungsrecht des Versicherers nach § 81 Abs. 2 VVG wegen grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles ausscheidet, wenn der Versicherungsnehmer unzurechnungsfähig war. Dies kam hier für den Zeitpunkt des Unfalls wegen der hohen Blutalkoholkonzentration des Klägers sowie weiterer Indizien (Blutentnahmeprotokoll, Angaben der den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten) in Betracht. Der Bundesgerichtshof hat nunmehr entschieden, dass der Versicherer bei grob fahrlässiger Herbeiführung des Versicherungsfalles durch den Versicherungsnehmer in Ausnahmefällen die Leistung vollständig versagen darf, sog. Kürzung auf Null. Das kann bei absoluter Fahruntüchtigkeit in Betracht kommen, bedarf aber immer der Abwägung der Umstände des Einzelfalles.
Quelle und mehr dazu in der Pressemitteilung des BGH »
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Verkehrsunfall
Donnerstag, 16. Juni 2011
Ersatzlieferung bei Mangelhaftigkeit und Kostentragung für Aus- und Wiedereinbau
Der EuGH hat entschieden, dass der Verkäufer im Fall einer Ersatzlieferung für ein mangelhaftes Verbrauchsgut das Gut aus der Sache ausbauen muss, in die es vom Verbraucher gutgläubig eingebaut wurde, und das als Ersatz gelieferte Verbrauchsgut in diese Sache einbauen oder die für diese Vorgänge notwendigen Kosten tragen muss. — EuGH | 16.06.2011 | C 65/09
Quelle: juris
Quelle: juris
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EuGH,
Kaufvertrag
Mittwoch, 11. Mai 2011
Keine Haftung des eBay-Mitglieds bei unbefugter Kontonutzung
Auf eBay stellte der Ehemann der beklagten eBay-Kontoinhaberin ohne Wissen und Wollen ein Angebot über eine Gastronomieeinrichtung ein.
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es hierzu in § 2 Ziffer 9:
"Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden." …
Der BGH entschied nun, dass Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, den Namensträger daher nur verpflichten, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss. Eine Zurechnung fremder Erklärungen an den Kontoinhaber ergibt sich auch nicht aus § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber des Mitgliedskontos vereinbart sind, haben sie keine unmittelbare Geltung zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Ausgehend hiervon war vorliegend zwischen den Parteien kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen.
BGH | Urteil vom 11. Mai 2011 | VIII ZR 289/09
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay heißt es hierzu in § 2 Ziffer 9:
"Mitglieder haften grundsätzlich für sämtliche Aktivitäten, die unter Verwendung ihres Mitgliedskontos vorgenommen werden." …
Der BGH entschied nun, dass Erklärungen, die unter dem Namen eines anderen abgegeben worden sind, den Namensträger daher nur verpflichten, wenn sie in Ausübung einer bestehenden Vertretungsmacht erfolgen oder vom Namensträger nachträglich genehmigt worden sind oder wenn die Grundsätze über die Duldungs- oder die Anscheinsvollmacht eingreifen. Hingegen hat allein die unsorgfältige Verwahrung der Kontaktdaten eines eBay-Mitgliedskontos noch nicht zur Folge, dass der Inhaber des Kontos sich die von einem Dritten unter unbefugter Verwendung dieses Kontos abgegebenen Erklärungen zurechnen lassen muss. Eine Zurechnung fremder Erklärungen an den Kontoinhaber ergibt sich auch nicht aus § 2 Ziffer 9 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen von eBay. Da diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jeweils nur zwischen eBay und dem Inhaber des Mitgliedskontos vereinbart sind, haben sie keine unmittelbare Geltung zwischen dem Anbieter und dem Bieter. Ausgehend hiervon war vorliegend zwischen den Parteien kein Kaufvertrag über die Gastronomieeinrichtung zustande gekommen.
BGH | Urteil vom 11. Mai 2011 | VIII ZR 289/09
Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs
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eBay,
Internetrecht
Freitag, 6. Mai 2011
KG zum Einsatz "Like-Button" von Facebook
"Das KG Berlin hat die Verwendung des "Gefällt-mir"-Buttons von Facebook auf der Internetseite eines Online-Händlers als wettbewerbsrechtlich unbedenklich angesehen.
Zwar spreche im Streitfall einiges dafür, dass der Verwender des Buttons gegen Unterrichtungspflichten nach § 13 TMG verstoßen habe, so das KG Berlin: Nach den glaubhaften Angaben der Antragstellerin sei davon auszugehen, dass Facebook infolge der Verwendung des Buttons seine Mitglieder bei Nutzung der Seite unschwer über eine Kennnummer identifizieren könne. Daten der Seitennutzer würden auch erfasst, wenn sie zum Zeitpunkt ihres Besuches nicht bei Facebook eingeloggt seien.
Die Verwendung des Buttons ohne ausdrücklichen Hinweis auf diese Wirkungen des Facebook-Plugins sei jedoch nicht als Wettbewerbsverstoß einzustufen. Der Marktauftritt der Konkurrenz sei durch die Weiterleitung der Daten nicht unmittelbar betroffen. Der klagende Mitbewerber könne deswegen keine Unterlassung vom Verwender verlangen."
KG Berlin | 29.04.2011 | 5 W 88/11
Quelle: juris
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Datenschutz,
Internet
Mittwoch, 4. Mai 2011
Modedesignerin kommt in die KSK
Das LSG Halle hat entschieden, dass eine diplomierte Modedesignerin, die im Schwerpunkt Braut- und Festmoden entwirft, eine künstlerische Tätigkeit ausübt und daher in die Künstlersozialversicherung aufgenommen werden muss.
Eine diplomierte Modedesignerin begehrte eine Aufnahme in die Künstlersozialversicherung.
Das LSG Halle hat ihrer Klage stattgegeben.
Nach Auffassung des Landessozialgerichts liegt eine künstlerische Tätigkeit vor. Eine Anerkennung in fachkundigen Kreisen als Künstlerin sei nicht erforderlich, da hier keine handwerkliche Tätigkeit im Vordergrund stehe. Ihre Entwürfe mit Schwerpunkt Braut- und Festmoden lasse die Klägerin durch eine Schneidermeisterin ausführen.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
LSG Sachsen-Anhalt | Urteil 27.01.2011 | L 1 R 226/07
Quelle: juris
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Sozialversicherung
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