Der BGH hat entschieden, dass der Tatrichter bei der Schätzung der erforderlichen Mietwagenkosten nach einem Verkehrsunfall sowohl die Schwacke-Liste als auch den Fraunhofer-Mietpreisspiegel zugrunde legen darf.
BGH | Urteil 12.04.2011 | VI ZR 300/09 (juris)
Dienstag, 12. April 2011
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