Mittwoch, 4. Mai 2011
Verjährung des Erstattungsanspruchs wegen Renovierungskosten bei unwirksamer Klausel
Der BGH hat entschieden, dass der Erstattungsanspruchs eines Mieters für die Kosten einer Renovierung, die er infolge einer unerkannt unwirksamen Schönheitsreparaturklausel vorgenommen hat, in sechs Monaten nach der Beendigung des Mietvertrages verjährt.
Labels:
Mietvertrag
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